YCL-Band: Segelanweisung und Meldeformular

Segelanweisungen  YCL-BAND

  1. Das YCL-Band ist für Jollen und Yachten offen, die beim YCL eingetragen sind.
  2. Das YCL-Band wird nach freier Wahl (Kurs) auf der Strecke Luzern – Stansstad – Luzern ausgetragen.1/3) Start- / Ziellinie:             Luzern, SGV-Schiffstation Seeburg, beide Türmchen gepeilt
    2)      Stansstad:                        Wendemarke, Runden des östlichen, weissen SGV-Pfahls
    3/1)  Ziel- / Startlinie:             Luzern, SGV-Schiffstation Seeburg, beide Türmchen gepeilt
  3. Der Kurs kann jeweils in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember zu einem frei wählbaren Zeitpunkt abgesegelt werden.
  4. Es sind mehrere Versuche möglich. Ein Boot kann unter verschiedenen Skipperinnen, Skippern und Mannschaften an der Wettfahrt teilnehmen.
  5. Einhandsegeln ist erlaubt, im Übrigen sind die Boote gemäss den Klassenvorschriften zu segeln. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und Ausrüstungen. Die Regatta ist ohne Nationalflagge zu segeln.
  6. Zeitnahme und korrektes Absegeln des Kurses erfolgen in Eigenverantwortung.
  7. Die Wertung erfolgt nach Yardstick. Es gewinnt der Skipper oder die Skipperin und dessen / deren Mannschaft mit der nach Yardstick gerechneten Zeit. Pro Skipperin, pro Skipper wird nur die beste gerechnete Zeit in die Schlussrangliste aufgenommen.
  8. Für Jollen und Yachten wird eine getrennte Rangliste erstellt. Die Rangverkündigung erfolgt anlässlich der YCL-Generalversammlung des folgenden Jahres, im Frühjahr.
  9. Um gewertet zu werden, ist die Abgabe der ausgefüllten «MELDUNG ZUM YCL-BAND» an Kathrin Zust, Segelmeisterin@ycl.ch, oder in den weissen Briefkasten im YCL-Clubhaus zu legen. Die Meldung hat innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Wettfahrt bei der Meldestelle einzutreffen.
  10. Für Boote, die in die Rangliste aufgenommen werden, gilt das «YCL-BAND» als eine Wettfahrt im Sinne des «Reglement über die Benützung der Clubanlagen und Vergebung von Bootsplätzen»
  11. Verstösse gegen die Segelanweisungen haben den Ausschluss zur Folge. Der Ausschluss wird von der Segelmeisterin angeordnet. Rekurs gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 14 Tagen an den Vorstand YCL eingereicht werden. Dieser entscheidet abschliessend. Der Vorstand YCL entscheidet auch abschliessend über die Auslegung der «Segelanweisungen YCL-BAND».
  12. Durch die Teilnahme an der Wettfahrt verzichtet jeder Teilnehmer, Skipperin, Skipper oder Mannschaftsmitglied auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen irgendwelcher Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung der Wettfahrt verantwortlichen Personen. Der YACHT-CLUB LUZERN lehnt jede Haftung irgendwelcher Art für alle Risiken ausdrücklich ab. Auf Grund des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt muss jedes Boot eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Wendemarke Stansstad

Runden des östlichen, weissen SGV-Pfahls

Das YCL-Band kann mit folgendem Formular gleich gemeldet werden:

Meldung YCL-Band

7 + 0 = ?